Schriftgröße

A A A

Sollte sich Ihr Verein in diesem Jahr bei der Durchführung eines Sommerferienprogramms engagieren, möchte ich Ihnen hiermit nachstehende Information der ARAG-Sportversicherung an Sie weiterleiten:

Der Verein in seiner Eigenschaft als Veranstalter, die vom Verein mit der Durchführung des Ferienprogramms beauftragten Trainer/ÜL und Betreuer sowie die teilnehmenden Vereinsmitglieder genießen Versicherungsschutz auf Grundlage des WLSB-Sportversicherungsvertrages, aktuell i.d.F. vom 01.07.2017, u.a. auch Haftpflichtversicherungsschutz. Für aktiv an sportlichen Mitmachprogrammen teilnehmende Nichtmitglieder muss jeder Verein bei ARAG eine eigenständige Nichtmitglieder-Zusatzversicherung abschließen.

Unsere Partner

01 Landkreis Biberach
Kreissparkasse Biberach
03 Volksbank
04 EnBW
05 Fromm