Sollte sich Ihr Verein in diesem Jahr bei der Durchführung eines Sommerferienprogramms engagieren, möchte ich Ihnen hiermit nachstehende Information der ARAG-Sportversicherung an Sie weiterleiten:
Der Verein in seiner Eigenschaft als Veranstalter, die vom Verein mit der Durchführung des Ferienprogramms beauftragten Trainer/ÜL und Betreuer sowie die teilnehmenden Vereinsmitglieder genießen Versicherungsschutz auf Grundlage des WLSB-Sportversicherungsvertrages, aktuell i.d.F. vom 01.07.2017, u.a. auch Haftpflichtversicherungsschutz. Für aktiv an sportlichen Mitmachprogrammen teilnehmende Nichtmitglieder muss jeder Verein bei ARAG eine eigenständige Nichtmitglieder-Zusatzversicherung abschließen.
Sportkreis Biberach Geschäftsstelle
Zeppelinring 24 88422 Biberach |
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Öffnungszeiten: Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.30 Uhr |
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